Zulassung gebrauchtes Kfz mit deutschen Papieren (= Umschreibung)

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Fall 1:  Kfz – Zulassung gebrauchtes Kfz mit deutschen Papieren (= Umschreibung)

Das Fahrzeug war oder ist in Deutschland auf einen anderen Halter zugelassen.
Sie möchten es auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Bei einem angemeldeten Fahrzeug können Sie das bisherige Kennzeichen behalten oder ändern.
Buchen Sie einen Termin für eine Umschreibung!


Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • TÜV-Nachweis

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

  • SEPA-Lastschriftmandat

  • Kennzeichen – nur bei angemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen sich ändert
     

Fall 2:  Kfz – Adress-Änderung nach Umzug aus anderem Kreis (= Umschreibung!)

Sie sind aus einem anderen Kreis in den Oberbergischen Kreis umgezogen.
Ihr Fahrzeug muss hier registriert, d.h. umgeschrieben werden.
Dabei können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten oder ändern.

Buchen Sie einen Termin für eine Umschreibung!
 

Fall 2a: Kennzeichen bleibt
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) mit gültigem TÜV

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code auf die neue Adresse
     

Fall 2b: Kennzeichen wird geändert
Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) mit gültigem TÜV

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)

  • Personalausweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code auf die neue Adresse

  • SEPA-Lastschriftmandat (bei neuer Bankverbindung)

  • Kennzeichen

Downloads

SEPA-Lastschriftmandat

Vollmacht bei Zulassung durch Dritte

Ihr Weg zu uns:

Zulassungsstelle

Hauptstelle Straßenverkehrsamt
Kölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar

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