Anregung zur Geschwindigkeitsüberwachung
Gründe für die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen an bestimmten Örtlichkeiten können u.a.:
- ein hohes Geschwindigkeitsniveau
- Unfallschwerpunkte oder
- der Schutz sensibler Bereiche (Schulen, Kindergärten, Altenheime)
sein.
Sollten Sie die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wünschen und dies bei der zuständigen Stelle anregen wollen:
Dies ist per E-Mail oder auch telefonisch möglich.
Gebühren entstehen nicht.
Ansprechpersonen
Frau Jütz
Frau Zientek