Genehmigung Taxi und Mietwagen

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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Die gewerbliche Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig!

Eine Genehmigung kann einem Unternehmer für die Dauer von fünf Jahren erteilt werden, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,

  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,

  • der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist

  • und bei einem Mietwagenunternehmen keine baurechtlichen Bedenken hinsichtlich des notwendigen Betriebssitzes bestehen.

  • Formantrag, s. Downloads

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung)

  • Nachweis der fachlichen Eignung mit Nummer der ausstellenden Industrie- und Handelskammer

  • Führungszeugnis für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person und für die juristische Person selber

  • Bescheinigungen in Steuersachen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes

  • Bescheinigung des Stadt-/Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt bzw. Gemeinde

  • Bescheinigung der Krankenkasse des Unternehmens für seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens

  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge“

Downloads

Antrag - Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach PBefG

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Beschwerdebogen

Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2, Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3
der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Taxigenehmigung /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/genehmigung-taxi-und-mietwagen/index.shtml.de
Taxigenehmigung Erweiterung Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/genehmigung-taxi-und-mietwagen/index.shtml.de
Taxigenehmigung Übertragung Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/genehmigung-taxi-und-mietwagen/index.shtml.de
Taxigenehmigung Wiedererteilung Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/genehmigung-taxi-und-mietwagen/index.shtml.de
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung für Taxi Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Taxi beantragen /obk/themen/mobilitaet/anliegen-verkehr/genehmigung-taxi-und-mietwagen/index.shtml.de
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