Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G
Schwerbehinderten Menschen, die keinen Anspruch auf die Ausstellung eines EU-Parkausweises haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erhalten, die innerhalb des gesamten Bundesgebietes oder innerhalb von Nordrhein-Westfalen (NRW) gültig ist (oranger Parkausweis):
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Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
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Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,
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Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt
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Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem zuvor genannten Personenkreis nach den Buchstaben a) bis c) gleichzustellen sind.
Personen, die in den Städten und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof ihren Wohnsitz haben, müssen den formlosen Antrag auf Parkerleichterung beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen.
Es ist zu beachten, dass es sich nicht um eine Parkerleichterung im klassischen Sinne handelt und das Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen ausgenommen und somit nicht zulässig ist. Wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen, wird seitens des Straßenverkehrsamtes das zuständige Amt für soziale Angelegenheiten des Oberbergischen Kreises angehört. Sofern das Amt für soziale Angelegenheiten dem Antrag zustimmt, kann die Parkerleichterung alsdann erteilt werden.
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Online-Antrag oder abrufbarer Antragsvordruck,
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eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den erforderlichen Merkmalen,
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oder Nachweis des versorgungsärztlichen Untersuchungsergebnisses (Abhilfebescheid)
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Antrag auf Parkerleichterung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kontakt
Andrea Fox
Frau Nuzzo