Pyrotechnik
Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
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Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme am Grundlehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungspulver); gebührenpflichtig (zurzeit 70 Euro)
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Staatliche Erlaubnis zum Erwerb von und Umgang mit Sprengstoff für nicht gewerbliche Zwecke (Treibladungspulver und Pyrotechnik); fünf Jahre gültig; gebührenpflichtig (zurzeit zwischen 100 und 300 Euro)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Bedürfnisnachweis
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Fragebogen und Fotos zur Restmengenlagerstätte
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Ggf. Waffenbesitzkarte
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Bei Erstausstellung: Nachweis Fachkundelehrgang
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Bei Verlängerung: bisheriger Erlaubnis
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Persönliche Vorsprache ist erforderlich, Terminvereinbarung empfehlenswert!
Was bei Erwerb, Umgang und Aufbewahrung von Sprengstoff im privaten Bereich inhaltlich zu beachten ist, ist in dem hier abrufbaren Merkblatt zusammengestellt.
Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung:
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mindestens 21 Jahre alt (Ausnahme möglich)
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Wohnort im Oberbergischen Kreis
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Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Weiteres siehe dort in § 8 a)
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Persönliche Eignung
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Erfolgreicher Abschluss eines Fachkundelehrgangs (nur bei erstem Erlaubnisantrag)
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Schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Erlaubnis (Mindestens drei Monate vor Ablauf einer vorherigen Erlaubnis!)
Downloads
Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Anlage zum Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Fragebogen Restmengenlagerung)
Merkblatt Erwerb und Aufbewahrung von Treibmittelladungspulver im privaten Bereich nach dem Sprengstoffgesetz
Kontakt
Herr Steinfort
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
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