Bauakteneinsicht

Der Oberbergische Kreis führt in seinem Archiv etwa 130.000 Bauakten ab dem Jahr 1934.

Als Eigentümer eines bebauten Grundstückes können Sie die beim Kreisbauamt vorhandenen Bauakten zu Ihrem Grundstück einsehen. Soweit diese Unterlagen im Archiv vorhanden sind, können Sie nach vorhergehender Terminabsprache in diese Akten einsehen.

Auch mit einer Vollmacht des Eigentümers ist zum Beispiel vor einem geplanten Hauskauf die Akteneinsicht möglich.

Die Fertigung und Aushändigung bzw. Versendung von Kopien aus der Bauakte ist kostenpflichtig. Die einzelnen Kostenpositionen sind auf der zweiten Seite des Antrages auf Akteneinsicht aufgeführt.

Folgende Unterlagen sind für den Antrag notwendig:

  • Antrag auf Akteneinsicht

  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    (falls die Akteneinsicht durch eine andere Person erfolgen soll)

  • Personalausweis
    (Vorder- und Rückseite)

  • Eigentumsnachweis
    (z.B. aktueller Grundbuchauszug oder letzter Grundsteuerbescheid

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Antrag auf Akteneinsicht

Vollmacht des Eigentümers zur Akteneinsicht Dritter

Die Bauakte enthält die bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorhandenen Unterlagen zu einem bestimmten Grundstück oder Gebäude, insbesondere Baupläne, Genehmigungen und weitere baurechtliche Dokumente.

Berechtigte Personen können im Rahmen der gesetzlich geregelten Bauakteneinsicht die Bauakte beim zuständigen Kreisbauamt einsehen und – soweit zulässig – Kopien der Unterlagen erhalten.

Hinweis: Die Bauakteneinsicht dient ausschließlich der Einsichtnahme in bereits vorhandene Bauakten. Sie ist nicht zur Digitalisierung bestehender Bauakten vorgesehen.

Ihr Weg zu uns:

Kreisbauamt

Moltkestr. 42
51643 Gummersbach

Servicezeiten

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