Grundstücksteil ausgeschnitten mit Ortspin copyright: magnific

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis ist das unabhängige, gesetzlich verankerte Gremium, das amtliche Informationen zum Grundstücks- und Immobilienmarkt sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten für das gesamte Kreisgebiet bereitstellt. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf alle 13 Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Rechtliche Grundlage seiner Arbeit sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW).

Konzept eigenes Heim - Planung

Aufgaben:

  • Führung der Kaufpreissammlung mit sämtlichen Grundstückskaufverträgen im Oberbergischen Kreis als Datengrundlage für Bodenrichtwerte, Marktberichte und Auskünfte an Sachverständige

  • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes sowie Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und weiterer Vergleichsdaten

  • Jährliche, flächendeckende Festlegung der Bodenrichtwerte für baureife Grundstücke sowie Erstellung entsprechender Übersichten und Bodenrichtwertauskünfte

  • Ausarbeitung und Veröffentlichung des jährlichen Grundstücksmarktberichts, der Umsätze, Preisentwicklung und Marktübersicht transparent darstellt und sich an Bewertungssachverständige, Wohnungswirtschaft, Banken, Gewerbe sowie private Interessierte richtet

  • Erstellung des Mietspiegels im Auftrag der Haus- & Grundbesitzervereinen im Oberbergischen Kreis, dem Mieterverein Oberberg und der Stadt Gummersbach

Kontakt

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Fritz-Kotz-Straße 17a
51674 51674 Wiehl-Bomig

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr 

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr 

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!