Unschädlichkeitszeugnisse

Das Unschädlichkeitszeugnis

Ein Unschädlichkeitszeugnis wird benötigt, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft oder im Grundbuch abgeschrieben werden soll, obwohl auf dem ursprünglichen Grundstück Belastungen liegen – zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten.

Normalerweise müssen alle diese Belastungen automatisch auf das abgetrennte Teilstück übertragen werden. Der Käufer möchte jedoch häufig, dass das neue Teilstück frei von solchen Belastungen ist. Zur Klärung der rechtlichen Nachfolgeflurstücke des belasteten Flurstücks kann ein Identitätsnachweis erforderlich sein.

Damit das möglich ist, müssten eigentlich alle Personen oder Banken, die Rechte an dem Grundstück haben, zustimmen, dass ihre Belastungen nicht auf das Teilstück übergehen. In vielen Fällen – besonders wenn das Teilstück für die Berechtigten wirtschaftlich keine oder nur geringe Bedeutung hat – kann diese Zustimmung durch ein Unschädlichkeitszeugnis ersetzt werden.

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die Übertragung des Teilstücks ohne die bestehenden Belastungen für die Berechtigten keinen Nachteil hat. Damit kann das Teilstück lastenfrei im Grundbuch eingetragen und verkauft werden.

Kosten: Zeitgebühr, höchstens jedoch 5 000 Euro.

Die Kosten richten sich nach der "Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen" (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

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