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Jagdschein

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Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd

Ablauf des Verwaltungsverfahrens

Zur Ersterteilung oder zur Verlängerung Ihres Jagdscheines richten Sie bitte Ihren schriftlichen Antrag frei formuliert an die Untere Jagdbehörde (UJB). Anträge auf Verlängerung sind dabei frühestens ab November einzureichen. Ihrem Antrag fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sie können zur Antragstellung das Mailpostfach jagdschein@obk.de nutzen.

Vor der Ersterteilung oder einer Verlängerung eines Jagdscheines fragt die UJB die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Personen bei der Waffenbehörde ab. Diese ist innerhalb der Verwaltungsstruktur des Oberbergischen Kreises bei der Kreispolizeibehörde angeordnet.

In dieser frühen Phase der Antragstellung benötigen wir noch nicht Ihren gültigen Jagdschein. Ihre persönliche Vorsprache bei der UJB ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Sobald die UJB von der Waffenbehörde die Unbedenklichkeitserklärung zu Ihrer Person erhalten hat, teilt sie Ihnen dies unter Aufforderung zur Einreichung der noch fehlenden Originalunterlagen wie z. B. Ihrem Jagdschein und dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung mit.

Bis es soweit ist, kann eine längere Bearbeitungszeit entstehen. Bitte sehen Sie trotzdem von Sachstandsanfragen ab.

Um den bisherigen Service von Onlineterminen für die Jägerinnen und Jäger weiter zu ermöglichen, bietet die UJB für die Kunden, die zur Komplettierung der Antragsunterlagen aufgefordert wurden, weiterhin eine Online-Terminvergabe an. Ein entsprechender Vorsprachetermin kann unter dem Link hier online gebucht werden. Sofern die personellen und zeitlichen Voraussetzungen zur unmittelbaren Verlängerung vorliegen, wird Ihr Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert.

Entscheiden Sie sich dazu, der UJB die fehlenden Unterlagen postalisch einzureichen, senden wir Ihnen den Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung gerne mit einem Gebührenbescheid ebenfalls postalisch zurück.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind

  • Personalausweis

  • Gültige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der UJB für den
    gewünschten Geltungszeitraum des Jagdscheines (kein Vertrag oder Beitragsrechnung!)

  • Bei Erstausstellung: Zeugnis Jägerprüfung, Passfoto

  • Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein, ggf. Passfoto

  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer

Jagdscheinarten und Gebühren

Tagesjagdschein (14 Tage Gültigkeit)

15€ 

Jahresjagdschein
Ein Jahr Gültigkeit

Zwei Jahre Gültigkeit

Drei Jahre Gültigkeit


35€

50€

65€

Tagesfalknerjagdschein (14 Tage Gültigkeit)

15€ 

Jahresfalknerjagdschein
Ein Jahr Gültigkeit

Zwei Jahre Gültigkeit

Drei Jahre Gültigkeit


20€

30€

35€

Jugendjahresjagdscheine
14 Tage Gültigkeit

Ein Jahr Gültigkeit

Zwei Jahre Gültigkeit

Drei Jahre Gültigkeit


15€

20€

30€

35€

Jugendfalknerjagdschein
Ein Jahr Gültigkeit

Zwei Jahre Gültigkeit

Drei Jahre Gültigkeit


15€

20€

25€

Jugendjagdscheine (ab 16 Jahre) mit Einwilligungserklärung erziehungsberechtigter Person

Jagdschein <p>§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)</p> /obk/themen/tiere-und-lebensmittel/jagd/jagdschein/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Kreisordnungsamt

Stahlstr. 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

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Freitag

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Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

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