Eine getigerte Katze mit weißen Abzeichen liegt im Gras, umgeben von weißen Klee-Blüten, und blickt aufmerksam nach vorne. copyright: Jessica Schöler

Katzenhaltung (Kastrationspflicht)

Seit dem 1. März 2018 greift die Katzenschutzverordnung im Oberbergischen Kreis. Sie beinhaltet unter anderem folgende Verpflichtungen für Katzenhalterinnen und Katzenhalter:

Kennzeichnung und Registrierung

  • Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnen und registrieren zu lassen

  • Dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Maßnahme und Registrierung vorzulegen

  • Freilaufende Katzen und Kater müssen bis zum Ende des fünften Lebensmonats kastriert werden

Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen

  •  Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Gebietes des Oberbergischen Kreises gehalten werden, keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat die Haltungsperson die Katze fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.

  • Auf Antrag kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises Ausnahmen von Absatz 1 für Zucht- und/oder Rassekatzen genehmigen.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtung bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Die Bewilligung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie in den vergangenen Jahren. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Es werden nur Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von mindestens 1.000 Euro bearbeitet.

Downloads

Flyer - Kastration ist praktischer Tierschutz

Zuwendung zur Kastration oder Sterilisation freilebender Katzen /obk/themen/tiere-und-lebensmittel/tiergesundheit/tierhaltung/katzen/index.shtml.de
Ihr Weg zu uns:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Stahlstr. 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen

Servicezeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Geänderte Servicezeiten am 22.09.2026 (Mehr erfahren)!

Die Dienststellen der Kreisverwaltung schließen an gesetzlichen Feiertagen, Heiligabend, Silvester und Neujahr!