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Pferdehaltung

Wer Pferde hält,

  • meldet diese beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse,

  • muss einen Pferdepass ( Equidenpass) beantragen (über den Hoftierarzt oder Kreistierzuchtberater)

  • und verzeichnet alle Anwendungen von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Tierarzneien in einem Bestandsbuch (sofern die Tiere nicht durch eine schriftliche Erklärung von der Schlachtung ausgenommen sind).

  • Für den Transport von Pferden in das Ausland benötigen Sie eine internationale Gesundheitsbescheinigung. Diese muss vorher beim hiesigen Veterinäramt mit dem Vordruck Transportanmeldung schriftlich beantragt werden.


Antragsformulare erhalten Sie auch bei der

Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V.
Freiherr-von-Langen-Straße 13
48231 Warendorf

Telefon 02581 63620

Downloads

Allgemeine Informationen zur Pferdehaltung - Equidenpass

Merkblatt - Landwirtschaftliche Tiertransporte

Transportanmeldung Tiere

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Stahlstr. 5
51645 Gummersbach-Dieringhausen

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