Afrikanische Schweinepest
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mahnt nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe zu erhöhter Vorsicht.
Am 14.06.2025 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem wurde ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Weitere bestätigte Fälle bei Wildschweinen kamen seitdem hinzu.
Aktuell (Stand 26.02.2026) gibt es einen ersten ASP-positiven Fall im Hochsauerlandkreis in der Nähe von Störmecke bei Schmallenberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Verdachtsfall jetzt bestätigt. Der Fundort des tot aufgefunden Frischlings befindet sich innerhalb der Sperrzone II, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.
Die ASP ist eine bei Schweinen fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus ist für Schweine sehr ansteckend und kann auch indirekt - z. B. über Fahrzeuge, Kleidung oder Lebensmittel - weiterverbreitet werden. Die Krankheit befällt ausschließlich Haus-und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.
Tote Wildschweine melden!
Wer ein totes Wildschwein findet, ist gebeten, sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises
Telefon: 02261 88-3903
oder die Bereitschaftszentrale des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung
Telefon: 0201 714488
zu wenden.
Die Sicherung und Untersuchung des Tiers wird dann eingeleitet.
Schweinehaltung im Oberbergischen Kreis
Jede Form von Schweinehaltung (auch Hobbyhaltungen) müssen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden. Dies gilt für alle Rassen, auch für Minipig und Hängebauchschweine.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der eigenen Tiere einzuhalten
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Umzäunung der Stallanlagen und Lagerbereich für Futter und Einstreu
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Zutritt nur über Hygieneschleusen
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Personen- und Fahrzeugverkehr auf den Betrieb begrenzen
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Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen muss verhindert werden!
Entsorgung von Speiseresten
Achten Sie darauf, Reste von Fleisch oder Wurst nur in verschlossene Müllbehälter zu entsorgen. Sowohl zu Hause als auch unterwegs beim Wandern oder Spazierengehen.
Wenn infizierte Fleischreste von Wildschweinen gefressen werden, könnte die Seuche weiter verbreitet werden.
Für Jägerinnen und Jäger: Proben entnehmen
Die Jagdausübungsberechtigten müssen alle verendeten und erlegten Wildschweine beproben. Probenutensilien stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land NRW. Bitte beachten Sie die unten stehende Anleitung.
Downloads
FAQ zur Afrikanischen Schweinepest
Informationen für Jägerinnen und Jäger
Anleitung zur Entnahme von ASP-Monitoring-Blutbproben
CVUA Wildschweine Begleitschein
Allgemeinverfügung Nachtsichttechnik
Erlass Beprobung an UJB
Untersuchungsantrag
copyright: Aurelien Papa