Vogelgrippe/Geflügelpest
Stand 09.03.2026
Nachweis der Vogelgrippe bei einer Wildgans
Im Rahmen des Wildvogelmonitorings wurde eine Wildgans auf das Vogelgrippevirus untersucht. Inzwischen liegt die amtliche Bestätigung vom Friedrich-Löffler-Institut vor, dass das hochpathogene Vogelgrippevirus (H5N1) nachgewiesen wurde. (Stand 09.03.2026)
Die Wildgans wurde an der Bevertalsperre aufgefunden. Da es sich hierbei um einen Wildvogel handelt, werden keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen getroffen.
Die Veterinär- und Lebensmitteüberwachung des Oberbergischen Kreises rät Geflügelhaltern zur Vorsicht.
Im Wildvogelbereich, insbesondere Kraniche sind betroffen, kommt es zu vermehrten Nachweisen des hochansteckenden aviären Influenzavirus. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände deutschlandweit betroffen. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut dem Friedrich -Löffler-Institut (FLI) gering.
Das Vogelgrippevirus ist mittlerweile dauerhaft in der Wildvogelpopulation in Europa vorhanden. Eine Gefahr stellt die Einschleppung des Virus durch Zugvögel dar. Ein Eintrag in Hausgeflügelbestände kann durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln erfolgen.
Die Vogelgrippe ist anzeigepflichtig und sehr ansteckend. Sie kann beim Hausgeflügel zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu Todesfällen führen. Im Herbst und Winter begünstigen die niedrigen Temperaturen das Überleben der Vogelgrippeviren und können in der kalten Jahreszeit zu sich schnell ausbreitenden Seuchenzügen führen.
Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um die Vögel vor einem möglichen Erregereintrag zu schützen.
Handlungshinweise für Geflügelhaltungen:
Für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße, werden folgende Schutzmaßnahmen empfohlen:
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Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden sollte. Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere verwendet werden.
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Die Stallungen und Ausläufe von Geflügel sollten mit separater Stallkleidung und Schuhen betreten werden; an der Schuhunterseite anhaftender Kot kann zu einer Weiterverbreitung beitragen.
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Umfassende Reinigung und Desinfektion vor jeder Einstallung oder nach jeder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse).
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Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln sowie Kontakt zu natürlichen Gewässern.
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Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.
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Jede Geflügelhaltung, auch Hobby- und Kleinsthaltungen, ist dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu melden.
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Werden an einem Ort tote oder verhaltensauffällige Wildvögel aufgefunden, sollte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises benachrichtigt werden. Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden.
Meldungen über die Tierfunde nimmt das Veterinäramt unter der Tel.Nr.: 02261 88-3903 oder über amt39@obk.de entgegen.
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