Eine Gruppe von schwarz-weißen und braunen Kühen in einem modernen Stall frisst aus einer Futterrinne. Die Kühe tragen Halsbänder mit Sensoren. copyright: senivpetro magnific.com

Futtermittel und Tierarzneimittel

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Futtermittel

Die Futtermittelüberwachung auf Kreisebene kontrolliert risikoorientiert Betriebe in der Primärproduktion und entnimmt amtliche Proben zur Untersuchung.

Ziel der Futtermittelüberwachung ist es, zu verhindern, dass Futtermittel derart hergestellt oder eingesetzt werden, dass sie die Gesundheit der Tiere oder mittelbar die des Menschen über Lebensmittel tierischer Herkunft schädigen können.

Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die Futtermittelüberwachung, sofern

  • landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Einzelfutter erzeugen, behandeln oder in Verkehr bringen,

  • landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Mischfutter für den eigenen Tierbestand herstellen oder

  • Tierhalter Futtermittel verfüttern.

Die sonstige Überwachung liegt bei der zuständigen übergeordneten Landesbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE NRW).

Tierarzneimittel

Überwachung von Tierarzneimitteln

Hormonskandal, Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln oder Missbrauch von Betäubungsmitteln sind Schlagzeilen, die immer wieder in den Medien auftauchen. Um dem Missbrauch mit Medikamenten vorzubeugen, unterliegt der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren der ständigen Überwachung.

Die Tierarzneimittelüberwachung stellt somit einen wesentlichen Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Sie erstreckt sich auf die Herstellung, den Handel, die Abgabe und die Anwendung von Tierarzneimitteln sowie auf den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Ihr unterliegen somit pharmazeutische Unternehmen, Großhändler, tierärztliche Hausapotheken, Tierheilpraxen und Tierhaltungen. Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.

Halterinnen und Halter von Nutztieren haben umfangreiche Nachweispflichten über Herkunft, Verbleib und Anwendung von Arzneimitteln bei ihren Tieren. Besondere Regeln gelten für die Anwendung von Antibiotika. Vorgeschriebene Wartezeiten zwischen Anwendung und Lebensmittelgewinnung und festgelegte Rückstandshöchstmengen dienen dem Schutz vor unerwünschten Rückständen.

Downloads

Merkblatt-Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen

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51645 Gummersbach-Dieringhausen

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