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Schutzgebiete und Schutzobjekte
Naturschutzgebiete
Dies ist die strengste Form des Schutzes im Oberbergischen Kreis.
Naturschutzgebiete werden festgesetzt zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und wildwachsender Pflanzenarten. Meist handelt es sich um besonders schöne und gut erhaltene Flächen, die seltene Biotoptypen aufweisen.
Umfangreiche Verbotskataloge sollen dafür sorgen, nachteilige Veränderungen dieser Bereiche abzuwehren.
Der in der Landschaft "entsorgte" Reifen als Beispiel für eine verbotene Maßnahme in einer geschützten Landschaft.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um Landschaften in ihrer Gesamtheit zu sichern oder wiederherzustellen.
Im Oberbergischen Kreis ist die freie Landschaft außerhalb der Siedlungen nahezu flächendeckend in Landschaftsschutzgebiete unterteilt. Auch hier gelten z.B. Bauverbote und das Verbot sonstiger Eingriffe.
Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ist in Landschaftsschutzgebieten nicht eingeschränkt.
Naturdenkmale
Als Naturdenkmale werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt.
Typische Naturdenkmale sind große alte Bäume (z. B. Eichen, Buchen, Linden), sowie Baumgruppen, Baumreihen und Alleen.
Für diese Festsetzungen gelten in der Regel absolute Beschädigungs- und Zerstörungsverbote.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Größere Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Streuobstwiesen und kleinflächige Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel Quellen und ehemalige Bergwerksstollen werden oftmals als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt, sofern sie nicht innerhalb von Naturschutzgebieten liegen oder wenn keine Ausweisung als Naturdenkmal vorgesehen ist.
Anpflanzungen außerhalb des Waldes, die im baulichen Außenbereich (also in der freien Landschaft) unter Verwendung öffentlicher Mittel vorgenommen wurden und werden, gelten automatisch als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht beschädigt oder beseitigt werden dürfen. Das Begleitgrün an Verkehrswegen ist davon ausgenommen.
Die Überwachung und Durchsetzung der geltenden Verbote ist die vorrangige Aufgabe des Landschaftsschutzes, damit auch die nachfolgenden Generationen noch eine lebenswerte und schöne Umwelt vorfinden.
Weitere Informationen
Die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:
Bergneustadt, Gummersbach, Reichshof |
Frau Gebhardt 02261 8867 14 |
Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Radevormwald, Wipperfürth |
Herr Töpfer 02261 8867 11 |
Morsbach, Nümbrecht, Waldbröl, Wiehl |
Frau Wand 02261 8867 12 |
Letzte Änderung: 20. April 2023