Diese Seite teilen:
Logo
Logo mit orangefarbener Schrift 'MINT eraktiv Herbstakademie '26' und darunter das Logo des Bildungsnetzwerks Oberberg mit Wappen und Schriftzug.
Logo ZDI Investmint Oberberg

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-10-13T07:57

MINTeraktiv 2026: „Gib Gummi Akademie“ in den Herbstferien Für Kinder zwischen 10 und 12 Jahren

Oberbergischer Kreis. Im Rahmen der MINTeraktiv 2026 in den Herbstferien gibt es in diesem Jahr ein besonderes Highlight: Die viertägige „Gib Gummi Akademie“.

Kinder von 10 - 12 Jahren lernen auf spielerische Weise den Werkstoff Gummi kennen. Bei der Besichtigung des Unternehmens Schwalbe (Reichshof-Wehnrath)geht es um die Herstellung von Fahrradreifen, deren Reparatur und nachhaltige Wiederverwendung. So lernen die Kinder den gesamten Weg eines Produkts kennen – von der Produktion bis zur Instandsetzung. Dann geht’s an die Tischtennisplatte! Zunächst untersuchen die Kinder verschiedene Beläge und entdecken, wie sich Gummimischungen auf Spin, Geschwindigkeit und Ballkontrolle auswirken.
Hinweis: Die teilnehmenden Kinder müssen zu den entsprechenden Standorten gebracht und abgeholt werden.

MINTeraktiv 2026 in den Herbstferien

Forschen, tüfteln, entdecken und ausprobieren: In den Herbstferien 2026 lädt das zdi-Zentrum investMINT Oberberg wieder zur Herbstakademie „MINTeraktiv“ ein. Vom 19. bis 30. Oktober 2026 erwartet Schülerinnen und Schüler aus dem Oberbergischen Kreis ein abwechslungsreiches und kostenloses Programm rund um Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Weitere Informationen zur „Gib Gummi Akademie“ und alle MINTeraktiv-Angebote unter:
www.bildung-in-oberberg.de/minteraktiv

Logo
Logo mit orangefarbener Schrift 'MINT eraktiv Herbstakademie '26' und darunter das Logo des Bildungsnetzwerks Oberberg mit Wappen und Schriftzug.
Logo ZDI Investmint Oberberg

Bei Rückfragen wenden sich Medienvertretende bitte an

Portraifoto von Iris Trespe
Fotos ausschließlich zum Download für Medienvertretende/Presse! Sofern Fotos zum Download für Medienvertretende/Presse bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.