Pressemitteilung
Veröffentlichungsdatum: 2026-10-14T14:46
Vorsorgliche Empfehlungen zu erhöhten Bleiwerten in Wildberg Untere Bodenschutzbehörde des Oberbergischen Kreises informiert
Oberbergischer Kreis. Im Rahmen von Bodenuntersuchungen hat die Untere Bodenschutzbehörde in einzelnen Bereichen Wildbergs erhöhte Bleiwerte im Oberboden festgestellt. Der Oberbergische Kreis hat die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darüber informiert. Die bislang ermittelten Überschreitungen der Prüfwerte gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), machen weitere Untersuchungen in Wildberg erforderlich. Dabei soll die Belastungssituation in dem Ort genauer betrachtet werden. Auf Grundlage der weiteren Untersuchungsergebnisse soll eine Bewertung über mögliche erforderliche Maßnahmen erfolgen.
Aktuell besteht keine akute Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger. Der Oberbergische Kreis und die Gemeinde Reichshof haben vorsorglich im Rahmen eines Merkblattes bereits einige einfache Maßnahmen empfohlen. Ziel der Empfehlungen ist es, den direkten Kontakt mit möglicherweise belastetem Boden gering zu halten und damit mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Aus diesem Grund wird auch der Zutritt auf die Grünfläche des örtlichen Spielplatzes zunächst vorsorglich beschränkt. Die vorsorglichen Empfehlungen und Schutzmaßnahmen gelten, bis die weiteren Untersuchungen abgeschlossen sind und eine abschließende Gefährdungsbewertung vorliegt.
Wildberg ist seit Jahrhunderten vom Bergbau geprägt. In der Grube Wildberg in der Gemeinde Reichshof wurden vom 12. bis Anfang des 20. Jahrhunderts unter anderem Blei-, Silber-, Eisen- und Zinkerze abgebaut. In Bergbaugebieten mit oberflächennahen Erzlagerstätten können sowohl aufgrund der früheren Bergbautätigkeit als auch natürlich bedingt erhöhte Schwermetallgehalte im Boden auftreten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf www.obk.de/wildberg.
Allgemeine Informationen zum Thema „Bodenbelastung mit Schwermetallen in Hausgärten“ erhalten Sie auf www.obk.de/bodenbelastung-hausgaerten.
Weitere Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit belasteten Böden finden Sie im Merkblatt des LANUK: "Handlungsempfehlungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei schädlichen stofflichen Bodenveränderungen in der Landwirtschaft": https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/handlungsempfehlungen-zu-massnahmen-der-gefahrenabwehr-bei-schaedlichen-stofflichen-bodenveraenderungen-in-der-landwirtschaft.
Zu Fragen und weiteren Informationen stehen Bürgerinnen und Bürgern die folgenden Fachbehörden der Kreisverwaltung zur Verfügung:
Untere Bodenschutzbehörde
E-Mail 67ubb@obk.de
Telefon 02261 88-6732
Gesundheitsamt
Telefon 02261 88-5305