Diese Seite teilen:
Logo
Mehrere Orange-rote Quadrate aneinander und übereinander
Schriftzug Rheinisch-Bergischer Kreis in dunkelblau, unterbrochen von einem dreiteiligen grün-blauen Bildelement: ein dunkelblauer Strich über dem sich zwei grüne Bögen anordnen.

Pressemitteilung

Veröffentlichungsdatum: 2026-10-30T08:20

Richtig Heizen mit Holz Infoveranstaltung auf :metabolon in Lindlar

Oberbergischer Kreis. Zu Beginn der Heizsaison laden das Bergische Energie- und Ressourcenzentrum, der Oberbergische Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis interessierte Bürgerinnen und Bürger nun bereits zum vierten Mal zu einer Informationsveranstaltung rund um das Thema „Richtig Heizen mit Holz“ auf :metabolon in Lindlar ein: am Donnerstag, 26. November 2026 von 18:00 bis 20:00 Uhr

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht ein Fachvortrag über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen durch die Schornsteinfegerinnung Köln. Dabei werden wichtige Hintergründe vermittelt und praxisnahe Informationen rund um das Heizen mit Holz vorgestellt. Neben den Vortrag geht es dabei vor allem um die Praxis: Eine Heizvorführung veranschaulicht, worauf es bei der Feuerung ankommt. Fachleute demonstrieren direkt an der Anlage, wie ein umweltfreundliches Anzünden funktioniert, wie die Luftzufuhr optimal geregelt wird und woran man eine saubere Verbrennung erkennt.

Die Veranstaltung lädt Ofenbesitzerinnen und Ofenbesitzern ein, vom Fachwissen der Experten zu profitieren. Es gibt praxisnahe Tipps für ein effizientes und umweltschonendes Heizen und wertvolle Hinweise zur Ressource Holz.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um frühzeitige Anmeldung über den nachfolgenden Link gebeten.

Logo
Mehrere Orange-rote Quadrate aneinander und übereinander
Schriftzug Rheinisch-Bergischer Kreis in dunkelblau, unterbrochen von einem dreiteiligen grün-blauen Bildelement: ein dunkelblauer Strich über dem sich zwei grüne Bögen anordnen.

Bei Rückfragen wenden sich Medienvertretende bitte an

Portraifoto von Iris Trespe
Fotos ausschließlich zum Download für Medienvertretende/Presse! Sofern Fotos zum Download für Medienvertretende/Presse bereitgestellt werden, liegen sämtliche Nutzungsrechte (vgl. §§ 31 ff. UrhG) gemäß § 43 UrhG beim Oberbergischen Kreis. Für die Berichterstattung wird den Medien ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Bei Veröffentlichung ist das in der Pressemitteilung angegebene Bildrecht zu nennen (entspricht IPTC-Feld Nr. 110). Die zusätzliche Nennung einer natürlichen Person als Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG entfällt, da diese Regelung in Anwendung des § 43 UrhG zurücktritt.