Schulische Inklusion
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und deren Inkrafttreten 2009 in Deutschland wurde auch der Anstoß zu einer Veränderung der Schullandschaft gegeben. In NRW findet dies Anwendung durch das neunte Schulrechtsänderungsgesetz und konkretisiert sich erstmals in der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung von 2014.
Seither findet Sonderpädagogische Förderung in der Regel an den allgemeinen Schulen statt. Dort werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Neben einer allgemeinen Schule können sich Erziehungsberechtigte, deren Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besitzt, auch weiterhin die Förderschule als Förderort für ihr Kind wählen.
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