Sonderpädagogische Förderung / AO-SF-Verfahren

Sonderpädagogische Förderung

"Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigt, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte" (AO-SF §10, Abs. 1).

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen nach den Ausbildungsordnungen der Schulform, an der sie unterrichtet werden sowie den Vorgaben den dieVerordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (AO-SF) vorgeben. Diese Förderung kann an allgemeinen Schulen oder Förderschulen stattfinden und erfolgt im Gemeinsamen Lernen in Zusammenarbeit von Lehrkräften für Sonderpädagogik und Lehrkräften des allgemeinpädagogischen Lehramts.

Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist für die Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung an Grund- Haupt- und Förderschulen zuständig. Rechtliche Grundlage bildet §10 ff. AO-SF. Für alle anderen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln zuständig.

Als verantwortliche Schulbehörde werden

  • Anträge auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bearbeitet,

  • Gutachterinnen und Gutachter zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt und

  • Entscheidungen über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung verfügt.

Ansprechpersonen für Eltern bei Eröffnung des Verfahrens sind die Klassenlehrkraft, die Lehrkraft für Sonderpädagogik sowie die Schulleitung der besuchten Schule.

Lernorte der sonderpädagogischen Förderung

Im Oberbergischen Kreis sind alle Grundschulen inklusive Schulen und damit Orte sonderpädagogischer Förderung. Im Bereich der Sekundarstufe I sind es die Hauptschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen - in Teilen auch Realschulen und in Einzelfällen auch Gymnasien.

Folgende Förderschulen stehen im Oberbergischen Kreis zur Verfügung:

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