Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

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Im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten fallen regelmäßig Abfälle an. Hierbei handelt es sich neben nicht gefährlichen Abfällen oftmals auch um sogenannte Bauschadstoffe. Die Verantwortung für Getrennthaltung, Deklaration (Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern gem. Abfallverzeichnisverordnung – AVV -), Festlegung der zulässigen Entsorgungswege, sowie die Nachweisführung liegt beim Erzeuger und/oder Besitzer der Abbruchabfälle (Bauherr/in, Bauunternehmer).

Anforderungen und Hinweise bezüglich der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen finden Sie im Merkblatt (siehe rechts unter Merkblätter und Vordrucke).

Bitte beachten Sie hinsichtlich des Artenschutzes auch das Merkblatt bei Abriss und Sanierung von Gebäuden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gerne zur Verfügung.

Downloads

Infoblatt Beseitigung von Anlagen (BESA)

Merkblatt - Artenschutz bei Abriss und Sanierung von Gebäuden

Merkblatt - Asbest

Merkblatt zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

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