Abfallwirtschaft
Der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde obliegt der Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) und der auf diesen Gesetzen basierenden Verordnungen. Die Abfallwirtschaft verfolgt dabei das Ziel, die natürlichen Ressourcen zu fördern und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Hierzu führt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde u.a. Überwachungen zur Einhaltung der vorgegebenen Entsorgungswege von Altholz, Altöl, Batterien, Bioabfall, Elektronikschrott, Gewerbeabfall, Klärschlamm und Verpackungen durch.
Altfahrzeuge
Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach §§ 53,54 KrWG
Ersatzbaustoffverordnung
Gewerbeabfallverordnung
Gewerbliche und Gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 KrWg
Hausmüllentsorgung
Produktverantwortung und Marktüberwachung
Rücknahmepflichten
Vergabe Abfallerzeugernummer
Wilder Müll/Verbrennen von Abfällen
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
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