Flurstücksvereinigung / Flurstücksverschmelzung
Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Vereinigung, kann in der Regel, die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.
Einer Vereinigung von Grundstücken muss das Grundbuchamt zustimmen.
Kontakt
Vereinigung und Verschmelzung
Frau Schubert
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Raum: OG 1-13
Frau Barf
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl
Raum OG 1-15