Flurstücksvereinigung / Flurstücksverschmelzung

Weinberg mit jungen Reben im Vordergrund, ein Flusslauf mit einer Insel und grüne Wälder im Hintergrund, unter klarem Himmel.

Bei der Vereinigung von Grundstücken werden auf Antrag der Eigentümer bisher selbständige Grundstücke nach dem Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst.
Nach erfolgreicher Vereinigung, kann in der Regel, die Verschmelzung der Flurstücke im Kataster erfolgen.
Einer Vereinigung von Grundstücken muss das Grundbuchamt zustimmen.

Was ist beim Antragsverfahren zu beachten?

Der formelle Antrag kann nur persönlich von den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem  Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster gestellt werden, weil eine öffentliche Beurkundung erforderlich ist.

Wenn die zu verschmelzenden Flurstücke beispielsweise unterschiedlich belastet sind, oder andere Gründe dagegen sprechen, lehnt das Grundbuchamt den Anrag auf Vereinigung ab.

Was sollten Sie mitbringen?

Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer,
oder Straße, Hausnummer und Ort,
oder eine Karte
...

Gegebenenfalls müssen Sie sich ausweisen.

Welche Kosten entstehen?

Beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster ist die Verschmelzung von Flurstücken kostenfrei, da dadurch die Flurkarte übersichtlicher wird und im Kataster und Grundbuch bzw. von den Eigentümern weniger Flurstücke verwaltet werden müssen.

Kontakt

Vereinigung und Verschmelzung

Ihr Weg zu uns:

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster

Fritz-Kotz-Straße 17a
51674 51674 Wiehl-Bomig

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