Elternbeitrag

Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege durch den Oberbergischen Kreis erhoben.

Die Berechnung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (KiTa) (KiTa) wird von den Städten und Gemeinden übernommen. Bei einer Betreuung in der Kindertagespflege (KTP) erfolgt die Berechnung der Elternbeiträge zentral beim Kreisjugendamt.

 

Höhe des Elternbeitrages

Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen (KiTa und Kindertagespflege) orientiert sich an Ihrem Bruttojahreseinkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihre Einkommensnachweise bei Aufnahme des Kindes in die Einrichtung, bei Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse sowie auf Verlangen des Jugendamtes bzw. der Gemeinde nachweisen. Eltern, die sich in die höchste Einkommensgruppe (Gesamtjahresbruttoeinkommen > 121.000,00 €) einstufen, müssen keine Nachweise einreichen.

Maßgebend ist das Einkommen, welches im jeweiligen Kalenderjahr der Betreuung erzielt wird. Das zur Berechnung des Elternbeitrages vorzulegende Einkommen aus dem Vorjahr dient lediglich der vorläufigen Beitragsfestsetzung.

 

Beitragsfreiheit

Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 50 KiBiz beitragsfrei.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, muss auch für das Geschwisterkind kein Elternbeitrag gezahlt werden, wenn ein Kind beitragsfrei ist.

Sofern Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt wird, ist es auch für das folgende KiTa-Jahr beitragsfrei.

Weitere Informationen und Hinweise zur Einkommensberechnung und Beitragsfestsetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Anlagen.

 

Erlass des Elternbeitrages

Eltern, die den Elternbeitrag für die Kindertagesstätte oder die Kindertagespflege nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit beim Oberbergischen Kreis einen Antrag auf Erlass der Betreuungskosten stellen.

 



Letzte Änderung: 29. Mai 2024