Bedarfsplanung und Betriebskostenverwaltung Kindertagesstätten

 

Bedarfsplanung

Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung; Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Abteilung 'Tagesbetreuung für Kinder' plant daher das jährlich erforderliche Betreuungsangebot unter Einbeziehung der örtlichen Möglichkeiten und Interessen der KiTa-Träger und den Betreuungsbedarfen der Eltern.

Ansprechperson Telefon Fax Zimmer
Birgit Günther  
birgit.guenther@obk.de
02261 88-5148 02261 88-972-5148 3.03

 

Betriebskostenverwaltung Kindertagesstätten

Auf der Grundlage der Belegung der einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder gewährt der Oberbergische Kreis Zuschüsse zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist orientiert an der Größe der einzelnen KiTa-Gruppen und den durch die Eltern gebuchten Betreuungszeiten.

Ansprechperson Telefon Fax Zimmer
Laura Hock
laura-marie.hock@obk.de
02261 88-5158 02261 88-972-5158 3.08
Janina Ring
janina.ring@obk.de
02261 88-5166 02261 88-972-5166 3.08
Nina Daniel
nina.daniel@obk.de
02261 88-5210 02261 88-972-5210 3.06
Tanja Gutowski
tanja.gutowskik@obk.de
02261 88-5209 02261 88-972-5209

3.06


Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisjugendamt
Hindenburgstraße 21-25
51643 Gummersbach
 



Letzte Änderung: 27. Juni 2024