- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Betreuungsstelle
- Ferienspaß
-
Kreisjugendamt
- Adoptionsvermittlungsstelle
- Allgemeiner sozialer Dienst
- Beistandschaft
- Elternportal
- Frühe Hilfen
- Jugendarbeit und Inklusion
- Jugendförderung / Jugendpflege
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
- Jugendhilfeplanung
- Jugendzentren im Oberbergischen Kreis
- Koordination Kinderschutz
- Pflegekinderdienst
- Stichworte A-Z
- Streetwork im Oberbergischen Kreis
- Tagesbetreuung für Kinder
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Unbegleitete minderjährige Ausländer
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaft
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Der Baumhof - Beratungsstelle
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Das Land NRW fördert Investitionen zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Es bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten:
-
Anteilsfinanzierung für Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten:
Gefördert werden Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung sowie Aus- und Umbaumaßnahmen als auch Ausstattungsmaßnahmen inkl. Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes.
Die maximal förderfähigen Kosten wurden wie folgt festgesetzt:
- 37.700,00 € pro Platz für Neubaumaßnahmen (nachweispflichtige Zweckbindung: 20 Jahre
- 17.200,00 € pro Platz für Aus- und Umbaumaßnahmen (nachweispflichtige Zweckbindung: 10 Jahre)
- 4.000,00 € pro Platz für Ausstattung (nachweispflichtige Zweckbindung: 5 Jahre)
Zur Schaffung neuer Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung gelten abweichende Regelungen.
Der Höchstfördersatz durch das Land NRW liegt bei 90% der o.a. Kosten. -
Festbetragsfinanzierung/Pauschalförderung (nur Kindertagespflege):
Gefördert wird die Herrichtung und Ausstattung der Räume sowie des Grundstückes für Kindertagespflege in der eigenen Wohnung. Für die Erstausstattung kann pro Platz eine Förderung in Höhe von 575,00 € beantragt werden. Eine Zweckbindungsfrist besteht nicht.
Bezuschusst werden Maßnahmen, die ab dem 01.01.2020 begonnen wurden und längstens bis zum 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Ein Verwendungsnachweis ist obligatorisch.
Auch der Erhalt von Plätzen in Form einer Sanierung oder der Qualitätsentwicklung ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig (nicht bei der Kindertagespflege).
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)
- Rundschreiben Nr. 42/05/2024 vom 21.02.2024
- Anlage zum Rundschreiben Nr. 42/05/2024: Übersicht der Förderhöchstbeträge
Die Beratung, Antragstellung und Auszahlung erfolgt über das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises.
Ansprechperson: | Telefon: | Fax: | Zimmer: |
Tanja Gutowski tanja.gutowski@obk.de |
02261 88-5209 | 02261 88-972-5209 | 3.06 |
Nina Daniel nina.daniel@obk.de |
02261 88-5210 | 02261 88-972-5210 | 3.06 |
NRW-Programm für KiTa-Helferinnen und - Helfer ab 2024
Zur Entlastung des pädagogischen Personals können Träger von Kindertageseinrichtungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die Leistungen sollen der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte und der Aufstockung von Stunden von vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich dienen.
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt deshalb Zuwendungen zur Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte in Kindertagesstätten.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von KiTa-Helferinnen und KiTa-Helfern vom 28.11.2023.
Im Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.07.2026 verteilt sich die Förderung der KiTa-Helferinnen und KiTa-Helfer wie folgt:
Bewilligungszeitraum: | Monate: | Festbetragsfinanzierung: |
01.01.2024 - 31.07.2024 | 7 | bis zu 10.500 € (7 x 1.500,00 €/Monat) |
01.08.2024 - 31.07.2025 | 12 | bis zu 18.000 € (12 x 1.500,00 €/Monat) |
01.08.2025 - 31.07.2026 | 12 | bis zu 18.000 € (12 x 1.500,00 €/Monat) |
Es handelt sich um drei separate Förderverfahren mit eigenen Bewilligungs- und Durchführungszeiträumen, so dass für die vorgenannten Zeiträume jeweils sowohl ein Antrag zu stellen als auch Verwendungsnachweis vorzulegen ist. Ein Mittelabruf ist ebenfalls erforderlich.
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kitahelferinenn und Helfer für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.07.2026
- FAQ-Liste Förderung „Kita-Helferinnen und -Helfer“
Ansprechperson: | Telefon: | Fax: | Zimmer: |
Nina Daniel nina.daniel@obk.de |
02261 88-5210 | 02261 88-972-5210 | 3.06 |
Fachbezogene Pauschale
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt in Umsetzung Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Fördermittel. Ziel der Förderung sind die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.
- Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereich
- Fragen und Antworten zur Fortbildungsförderung (FAQ) hier: Fachbezogene Pauschalen (Stand: 2024)
- Fragen und Antworten zur Fortbildungsförderung (FAQ) hier: Fortbildungsthemen (Stand: 2024)
- Antrag auf Gewährung einer fachbezogenen Pauschale für Fortbildungsmaßnahmen für päd. Kräfte des Elementarbereiches
- Antrag auf Gewährung einer fachbezogenen Pauschale für Fortbildungsmaßnahmen für päd. Kräfte des Elementarbereiches
Ansprechperson | Telefon | Fax | Zimmer |
Nina Daniel nina.daniel@obk.de |
02261 88-5210 | 02261 88-972-5210 | 3.06 |
Letzte Änderung: 03. Juni 2024