Eine Frau in rotem Oberteil spielt mit drei Kindern in einem hellen Raum. Spielzeug ist auf einem Teppich verteilt, und im Hintergrund stehen Regale mit weiteren Spielsachen. copyright: Simone Ballerini

Kinderbetreuung in der Kindertagespflege (KTP)

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Kinder unter drei Jahren können nicht nur in Kindertagesstätten, sondern auch von qualifizierten Tagespflegepersonen betreut werden. Die Eltern zahlen dabei den gleichen einkommensabhängigen Beitrag, der auch für einen Kindergartenplatz zu zahlen wäre.

Im Kita-Jahr 2024/25 wurden 650 Kinder aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes* von rd. 110 Tagespflegepersonen betreut. Diese betreuen die ihnen anvertrauten Kinder in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten kindgerechten Räumlichkeiten. Tagespflegepersonen sind vom Jugendamt überprüft und wurden auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Gerade den Jüngsten bietet die Kindertagespflege einen vertrauten Rahmen, in dem sie entwicklungsgerecht gebildet, erzogen und sicher betreut werden. Einen ersten Eindruck über die Kindertagespflegestellen oder auch später die Kindertagesstätten bietet das Elternportal des Oberbergischen Kreises.

Die Vermittlung und Beratung bei der Suche nach einem geeigneten Kindertagespflegeplatz übernimmt im Auftrag des Kreisjugendamtes das Tagesmütternetz Oberberg e.V.. Dort können Sie nach Tagespflegepersonen in Ihrer Nähe fragen und sich beraten lassen.

*Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl

Fünf gute Gründe für die Kindertagespflege

  • Ruhige familiäre Atmosphäre

  • Stabile Bindungs- und Bezugsperson

  • Individuelle, bedarfsorientierte Betreuungszeiten

  • Sanfter Einstieg und behutsame Eingewöhnung in die Gruppenbetreuung

  • Erste regelmäßige Gemeinschafts- und Gruppenerlebnisse

Großtagespflege - mehr als ein Trend

Bei den Eltern und Kindertagespflegepersonen wird die Großtagespflege immer beliebter. Hierbei schließen sich zwei Kindertagespflegepersonen zu einem Verbund zusammen und betreuen – zumeist in angemieteten Räumlichkeiten - bis zu neun Kinder.
 

Downloads

Informationsflyer für die Kindertagespflege

Antragsformular zur Förderung in der Kindertagespflege

Satzung des Oberbergischen Kreises über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Kontakt

Sie wünschen sich Hilfe bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz? Haben Fragen zur Kindertagespflege oder benötigen weitere Informationen zum Thema der Kindertagespflege? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Allgemeine und pädagogische Fragen

Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertagespflege)

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Am Wiedenhof 5
51643 Gummersbach

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