Beratung von Kitas und Schulen

Das Gesundheitsamt nimmt für Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, betriebsmedizinische Aufgaben wahr. Es berät die Träger der Gemeinschaftseinrichtungen, die Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in Fragen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes. (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (§§ 9, 12 ÖGDG NRW))

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Letzte Änderung: 02. November 2020