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Kindergartenuntersuchung
Erläuterung:
Die Kindergartenuntersuchung beruht auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienstes des Landes NRW (§ 12 ÖGDG NRW).
Sie dient dazu, die Gesundheit und den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen und wird zusätzlich zu der in diesem Zeitrahmen ebenfalls laufenden U8-Untersuchung bei Ihrem Kinderarzt angeboten.
Wir empfehlen allen Eltern, dieses zusätzliche Untersuchungsangebot anzunehmen, da wir manchmal Beobachtungen machen oder Befunde erheben, die bislang nicht bekannt waren.
Wir sehen Ihr Kind 2 Jahre später in den Schuleingangsuntersuchungen. Wenn wir Ihr Kind aufgrund unserer Untersuchung im Kindergarten schon kennen, ist eine genauere Einschätzung der Entwicklung Ihres Kindes für uns wesentlich leichter.
Besonders Kinder mit Beeinträchtigungen oder Förderbedarf profitieren von dieser Untersuchung. Wir können Eltern und Kindergärten Tipps und Ratschläge geben und Fördermaßnahmen empfehlen.
Liegen gesundheitliche Störungen vor oder werden diese von den Eltern oder der Kita vermutet, so können Kinder auch einem Arzt/Ärztin vorgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie:
Was soll ich mitbringen?
Bitte geben Sie in Ihrem Kindergarten das Vorsorgeheft und den Impfausweis Ihres Kindes ab.
Mit unserem Einladungsschreiben erhalten Sie eine Einverständniserklärung und einen kleinen Anamnesebogen. Bitte unterschreiben Sie in jedem Falle die Einverständniserklärung und füllen Sie im Falle einer gewünschten erweiterten Untersuchung durch die Ärztin/den Arzt auch den Fragebogen aus. Sollten Sie ärztliche Befundberichte z.B. zu chronischen Erkrankungen Ihres Kindes oder zu derzeit laufenden Therapien haben, so bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
Vorsorgeheft, Impfausweis und weitere ärztliche Dokumente geben Sie bitte in einem geschlossenen Umschlag ab.
Untersuchungsablauf:
Die Gesundheitsfürsorge umfasst das Messen und Wiegen Ihres Kindes und einen Hör- und Sehtest in der Kita, den eine Arztassistentin durchführt.
Die Kinder werden ebenfalls gebeten, etwas zu malen.
Gleichzeitig erfolgt eine Erhebung der Impfdaten Ihres Kindes und der Ergebnisse der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (gelbes U-Heft).
Sollten hier Befunde oder Auffälligkeiten dokumentiert werden, bekommen Sie von uns entsprechende Empfehlungen ausgehändigt. Sie finden die Empfehlungen in dem Untersuchungsheft in dem geschlossenen Umschlag.
Die Anwesenheit der Eltern ist für diesen Teil nicht erforderlich, ist aber selbstverständlich auf Wunsch der Eltern möglich.
Sollte Ihr Kind für eine ärztliche Untersuchung angemeldet sein, ist die Begleitung durch die Eltern unbedingt erforderlich.
Die Ärztin/der Arzt unterzieht Ihr Kind in der Kita einer kurzen körperlichen Untersuchung. Spielerisch werden die Motorik und feinmotorische Fertigkeiten sowie die sprachlichen Fähigkeiten überprüft.
Zusammen mit den Eltern werden bestehende Problematik, Probleme und Sorgen besprochen. Ein enger Austausch zwischen Ärztin/Arzt, Eltern und Kindergarten ist Grundlage für die bestmögliche Förderung und Unterstützung für Ihr Kind.
Es erfolgt eine Beratung über Fördermöglichkeiten bei medizinisch auffälligen Befunden.
Bei fehlenden oder anstehenden Impfungen erfolgt eine Beratung gemäß Empfehlung der STIKO.
Medizinische Befunde und Informationen sowie personengebundene Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Ansprechpartner
Letzte Änderung: 24. Juli 2019